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222.218 CH-AR

Art. 37 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Übergangsbestimmung

X. Schlussbestimmungen
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Art. 37 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen · Übergangsbestimmung

1. Der vorliegende NAV findet auf alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Arbeitsverhältnisse Anwendung.

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