222.218
CH-AR
Art. 25 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - NAV und Arbeitsvertrag
VI. Dokumentationspflicht
Art. 25 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen · NAV und Arbeitsvertrag
1. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin ein Exemplar dieses NAV und eines allfälligen schriftlichen Einzelarbeitsvertrages auszuhändigen.