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222.11 CH-AR

Zuständigkeit der Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Ausserrhoden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht ist Hinterlegungsstelle gemäss Artikel 259g Abs. 1 Obligationenrecht und genehmigt die Formulare zur Mitteilung von Kündigungen und Mietzinserhöhungen (Art. 266l Abs. 2 und 269d Abs. 1 Obligationenrecht).

1. Diese Verordnung tritt am 15. Januar 2016 in Kraft.

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