Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.121 LIESURLPFESLDGSULLALBVLPFES CH-AR

Art. 9 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts

IV. Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 EG zum BewG · Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts

1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Es ersetzt die Einführungsverordnung vom 3. Dezember 1984 zum BewG.

2. Es findet auch auf bereits hängige Verfahren Anwendung.

← Art. 8 EG zum BewG Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - Zusätzliche kantonale Bewilligungsgründe (Art. 9 BewG)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →