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213.113 CH-AR

Art. 10 Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht - Änderung bisherigen Rechts

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Art. 10 Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht · Änderung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung des Regierungsrates vom 3. Januar 1984 über die amtlichen Grundstückschätzungen (Steuer- und Pfandschätzungen) wird wie folgt geändert

Die Änderungen wurden im betreffenden Erlass eingefügt.

2. Die Zivilprozessordnung vom 27. April 1980 wird wie folgt geändert

Die Änderungen wurden im betreffenden Erlass eingefügt.

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