213.113
CH-AR
Art. 10 Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht - Änderung bisherigen Rechts
Art. 10 Verordnung zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht · Änderung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung des Regierungsrates vom 3. Januar 1984 über die amtlichen Grundstückschätzungen (Steuer- und Pfandschätzungen) wird wie folgt geändert
Die Änderungen wurden im betreffenden Erlass eingefügt.
2. Die Zivilprozessordnung vom 27. April 1980 wird wie folgt geändert
Die Änderungen wurden im betreffenden Erlass eingefügt.