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212.43 TARIFKESRKESR CH-AR

Art. 4 Verordnung über die Verfahrenskosten, Entschädigungen und Spesen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Tarif KESR) - b) Bemessung

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Art. 4 Tarif KESR · b) Bemessung

1. Bei der Bemessung der Entschädigung sind die gesamten Umstände des Falls zu berücksichtigen, insbesondere der erforderliche Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Massnahmenführung und die damit verbundene Verantwortung.

2. Sind für die Führung der Beistandschaft besondere berufliche Kenntnisse erforderlich, wird die Entschädigung innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach dem entsprechenden Berufstarif ermittelt.

3. Soweit keine besonderen Umstände vorliegen, ist von einem Stundenansatz von Fr. 30.- auszugehen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

OG O2K 19 18 ARGVP 2 · ar (Art. 4 Tarif KESR)
Guardian Compensation and Heir Liability Appeal
The court used the provisions of this tariff, specifically paragraph 3, to determine the hourly rate and justify the increase due to special circumstances.