212.331
KAVI
CH-AR
Art. 2 Kantonale Ausführungsverordnung zur Inkassohilfe (KAVI) - Umfang der Inkassohilfe
Art. 2 KAVI · Umfang der Inkassohilfe
1. Die Fachstellen leisten nach Massgabe der bundesrechtlichen Vorschriften Inkassohilfe für Unterhaltsansprüche im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Inkassohilfeverordnung.
2. In grenzüberschreitenden Fällen leisten sie Inkassohilfe nach Massgabe der anwendbaren Amtshilfeübereinkommen und Gegenseitigkeitserklärungen.