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212.331 KAVI CH-AR

Art. 2 Kantonale Ausführungsverordnung zur Inkassohilfe (KAVI) - Umfang der Inkassohilfe

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Art. 2 KAVI · Umfang der Inkassohilfe

1. Die Fachstellen leisten nach Massgabe der bundesrechtlichen Vorschriften Inkassohilfe für Unterhaltsansprüche im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Inkassohilfeverordnung.

2. In grenzüberschreitenden Fällen leisten sie Inkassohilfe nach Massgabe der anwendbaren Amtshilfeübereinkommen und Gegenseitigkeitserklärungen.

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