212.331
KAVI
CH-AR
Art. 1 Kantonale Ausführungsverordnung zur Inkassohilfe (KAVI) - Zuständigkeit
Art. 1 KAVI · Zuständigkeit
1. Die Gemeinden leisten Hilfe bei der Durchsetzung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche, wenn die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht erfüllt (Inkassohilfe).
2. Sie führen zu diesem Zweck Fachstellen im Sinne der Inkassohilfeverordnung.