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212.331 KAVI CH-AR

Art. 1 Kantonale Ausführungsverordnung zur Inkassohilfe (KAVI) - Zuständigkeit

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Art. 1 KAVI · Zuständigkeit

1. Die Gemeinden leisten Hilfe bei der Durchsetzung familienrechtlicher Unterhaltsansprüche, wenn die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht erfüllt (Inkassohilfe).

2. Sie führen zu diesem Zweck Fachstellen im Sinne der Inkassohilfeverordnung.

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