Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.33 CH-AR

Art. 8 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder - Rückerstattung

II. Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder · Rückerstattung

1. Unrechtmässig erwirkte Vorschüsse sind zurückzuerstatten.

← Art. 7 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder Zuständigkeit Art. 9 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →