212.01
VSTA
CH-AR
Art. 3 Verordnung über die Stiftungsaufsicht (VStA) - Stiftungsverzeichnis
Art. 3 VStA · Stiftungsverzeichnis
1. Die Aufsichtsbehörde führt ein öffentliches Verzeichnis der ihr unterstellten Stiftungen.
2. Das Verzeichnis enthält Name, Sitz und Zweck der Stiftung sowie Kontaktangaben.