211.1
EGZUMZGBLDCC
CH-AR
Art. 66 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Rechtsmittel
II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Dritter Teil: Familienrecht - ...
Art. 66 EG zum ZGB · Rechtsmittel
1. Das Obergericht ist zuständig für Beschwerden gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Art. 450 ZGB).
2. Die Einzelrichterin oder der Einzelrichter des Obergerichtes ist zuständig für Beschwerden gegen die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung, gegen die Zurückbehaltung in einer Einrichtung und die Abweisung von Entlassungsgesuchen, gegen die Behandlung einer psychischen Störung ohne Zustimmung sowie gegen Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Art. 439 ZGB).
3. Im Anwendungsbereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes kommen die Regeln über den Stillstand der Fristen nicht zur Anwendung. In der Rechtsmittelbelehrung ist auf diese Vorschrift hinzuweisen.
4. ...