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211.1 EGZUMZGBLDCC CH-AR

Art. 62 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen

II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Dritter Teil: Familienrecht - ...
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Art. 62 EG zum ZGB · Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen

1. Personen mit Wohnsitz im Kanton können ihren Vorsorgeauftrag (Art. 360 ZGB) gegen eine Gebühr bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegen.

2. ...

2bis. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde führt über die hinterlegten Vorsorgeaufträge ein Verzeichnis und bewahrt sie an einem sicheren Ort auf.

3. ...

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