211.1
EGZUMZGBLDCC
CH-AR
Art. 62 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Dritter Teil: Familienrecht - ...
Art. 62 EG zum ZGB · Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
1. Personen mit Wohnsitz im Kanton können ihren Vorsorgeauftrag (Art. 360 ZGB) gegen eine Gebühr bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegen.
2. ...
2bis. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde führt über die hinterlegten Vorsorgeaufträge ein Verzeichnis und bewahrt sie an einem sicheren Ort auf.
3. ...