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211.1 EGZUMZGBLDCC CH-AR

Art. 3 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - II. Der Gemeinderat

I. Titel: Zuständigkeit der Behörden und Verfahren - B. Die Verwaltungsbehörden
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Art. 3 EG zum ZGB · II. Der Gemeinderat

1. Dem Gemeinderat kommen folgende, im ZGB und im Partnerschaftsgesetz enthaltene Obliegenheiten zu

1. Art. 84 (Aufsicht über Stiftungen, die ihrer Bestimmung nach der Gemeinde angehören);

2. ...;

3. Art. 121 (Erhebung der Klage auf Nichtigerklärung einer Ehe);

3bis. * Art. 9 Abs. 2 PartG (Ungültigkeit einer eingetragenen Partnerschaft);

3ter. * Art. 261 Abs. 2 (Vaterschaftsklage, zuständige Behörde)

4. ...

5. Art. 262 (Anfechtung der Ehelicherklärung eines ausserehelichen Kindes);

6. Art. 306 (Anfechtung der Anerkennung eines ausserehelichen Kindes);

7. Art. 329 Abs. 3 (Feststellung der Unterstützungspflicht der Verwandten);

8. Art. 504 und 505 Abs. 2 (Aufbewahrung letztwilliger Verfügungen, Art. 72-74 dieses Gesetzes);

9. Art. 550 (Amtliches Begehren um Verschollenerklärung);

10. Art. 551 (Massregeln zur Sicherung des Erbganges);

11. Art. 517, 556-559 (Eröffnung letztwilliger Verfügungen, Ausstellung der Erbbescheinigung für gesetzliche und eingesetzte Erben, Bescheinigung über die Einsetzung eines Willensvollstreckers);

12. Art. 570, 574-576 (Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen und Anordnung weiterer Massnahmen);

13. Art. 580 Abs. 2 (Entgegennahme von Begehren um Aufnahme eines öffentlichen Inventars);

14. Art. 585 Abs. 2 (Bewilligung zur Fortsetzung des Geschäfts des Erblassers während der Dauer des öffentlichen Inventars und eventuell Sicherstellung);

15. Art. 595 (Amtliche Liquidation einer Erbschaft);

16. Art. 602 Abs. 3 (Ernennung eines Erbenvertreters);

17. Art. 611 Abs. 2 (Bildung von Losen bei der Erbteilung);

18. Art. 612 Abs. 3 (Anordnung der Versteigerung bei der Erbteilung);

19. Art. 613 Abs. 3 (Veräusserung oder Zuweisung besonderer Gegenstände bei der Erbteilung);

20. Art. 621 und 625 (Zuweisung, Veräusserung oder Teilung eines landwirtschaftlichen Gewerbes);

21. Art. 699 (Erlass von Verboten betreffend Wald und Weide);

22. * Art. 712b und Art. 68 Grundbuchverordnung (Bestätigung der Bauausführung gemäss Aufteilungsplan);

23. * Art. 851 Abs. 2 (Entgegennahme von Zahlungen des Grundpfandschuldners im Falle der Hinterlegung);

24. * ...

25. Art. 246 Abs. 2 OR (Begehren um Vollzug einer vom Beschenkten angenommenen Auflage, wenn sie im Interesse der Gemeinde liegt);

26. Alle weiteren Obliegenheiten, für die nicht eine andere Behörde zuständig ist.

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