211.1
EGZUMZGBLDCC
CH-AR
Art. 268a Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Hausdienst
II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Sechster Teil: Obligationenrecht - D. Normalarbeitsvertrag
Art. 268a EG zum ZGB · Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Hausdienst
1. Der Regierungsrat erlässt einen Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Hausdienst.