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211.1 EGZUMZGBLDCC CH-AR

Art. 268 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - 7. Durch rechtmässige Ausübung der Staatsgewalt verursachter Schaden

II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Sechster Teil: Obligationenrecht - C. Verantwortlichkeit für den von Beamten und Angestellten des Gemeinwesens verursachten Schaden
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Art. 268 EG zum ZGB · 7. Durch rechtmässige Ausübung der Staatsgewalt verursachter Schaden

1. Wenn jemand bei rechtmässiger Ausübung der Staatsgewalt aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt ohne eigenes Verschulden Schaden erlitten hat, so stehen ihm gegenüber dem Staate insoweit Ersatzansprüche zu, als sich solche aus einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze des Gesetzes über die Zwangsabtretung ergeben.

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