211.1
EGZUMZGBLDCC
CH-AR
Art. 257 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - 3. Rücktritt wegen Zahlungsverzuges
II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Sechster Teil: Obligationenrecht - A. Versteigerungen
Art. 257 EG zum ZGB · 3. Rücktritt wegen Zahlungsverzuges
1. Der Veräusserer kann sofort vom Kaufe zurücktreten, wenn nicht Zahlung in bar oder gemäss den Versteigerungsbedingungen geleistet wird.