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211.1 EGZUMZGBLDCC CH-AR

Art. 2 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - I. Der Gemeindehauptmann

I. Titel: Zuständigkeit der Behörden und Verfahren - B. Die Verwaltungsbehörden
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Art. 2 EG zum ZGB · I. Der Gemeindehauptmann

1. Der Gemeindehauptmann ist für folgende, im ZGB vorgesehene Fälle die zuständige Amtsstelle

1. Art. 46 Abs. 2 (Entgegennahme der Anzeige von Findelkindern);

2.-3. ...

4. ...

5. Art. 721 Abs. 2 (Anordnung der Versteigerung gefundener Sachen);

6. * ...

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