211.1
EGZUMZGBLDCC
CH-AR
Art. 2 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - I. Der Gemeindehauptmann
I. Titel: Zuständigkeit der Behörden und Verfahren - B. Die Verwaltungsbehörden
Art. 2 EG zum ZGB · I. Der Gemeindehauptmann
1. Der Gemeindehauptmann ist für folgende, im ZGB vorgesehene Fälle die zuständige Amtsstelle
1. Art. 46 Abs. 2 (Entgegennahme der Anzeige von Findelkindern);
2.-3. ...
4. ...
5. Art. 721 Abs. 2 (Anordnung der Versteigerung gefundener Sachen);
6. * ...