Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.1 EGZUMZGBLDCC CH-AR

Art. 183 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - d) Verfahren der Neuzuteilung

II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Fünfter Teil: Sachenrecht - C. Bodenverbesserungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 183 EG zum ZGB · d) Verfahren der Neuzuteilung

1. Der Entwurf der Neuzuteilung ist nach den Bestimmungen über das Projekt und den Kostenvoranschlag (Art. 174) öffentlich aufzulegen und dem Einspracheverfahren zu unterstellen.

2. Nach der Erledigung der Einsprachen ist der definitive Neuzuteilungsplan samt der Neuordnung der Dienstbarkeiten und der vorgemerkten und angemerkten Rechte dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

3. Mit der Genehmigung der Neuzuteilung durch den Regierungsrat gehen die neuen Grundstücke ins Eigentum der Personen über, denen sie zugeteilt sind.

4. Gleichzeitig gehen die Dienstbarkeiten, die vorgemerkten und angemerkten Rechte, welche im Plan der Neuzuteilung als weiterbestehend aufgeführt sind, auf die neuen Grundstücke über, während alle andern untergehen.

← Art. 182 EG zum ZGB Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Zuständigkeitsordnung Art. 184 EG zum ZGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →