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Art. 13 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - 2. Kantonales Amtsblatt

II. Titel: Organisatorische Bestimmungen und kantonales Zivilrecht - Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen - B. Veröffentlichung
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Art. 13 EG zum ZGB · 2. Kantonales Amtsblatt

1. In den Fällen der Art. 36, 555, 558, 582, 662 und Schlusstitel Art. 43 ZGB hat die Veröffentlichung ausserdem im kantonalen Amtsblatt zu erfolgen.

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