211.1
EGZUMZGBLDCC
CH-AR
Art. 1 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - Zuständigkeitsordnung
I. Titel: Zuständigkeit der Behörden und Verfahren - A. Die Gerichtsbehörden
Art. 1 EG zum ZGB · Zuständigkeitsordnung
1. Die Zuständigkeit der Gerichtsbehörden ist in der Zivilprozessordnung für den Kanton Appenzell A.Rh. geregelt.