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151.11 CH-AR

Art. 50 Gemeindegesetz - Änderung bisherigen Rechts

X. Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 50 Gemeindegesetz · Änderung bisherigen Rechts

1. Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert

1. Verordnung vom 31. Mai 1938 über die Gemeindekanzleien: Aufgehoben

2. Gesetz vom 24. April 1988 über die politischen Rechte

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