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145.53 CH-AR

Art. 14 Verordnung über den Anwaltstarif - b) Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaftssachen

II. Honorare
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Art. 14 Verordnung über den Anwaltstarif · b) Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaftssachen

1. In Ehe- und Verwandtschaftssachen und im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes beträgt das Honorar pauschal Fr. 1 200.- bis Fr. 6 500.-.

2. Für vorsorgliche Massnahmen kann ein Zuschlag von 10 bis 40 Prozent erhoben werden.

3. Die Pauschale schliesst die vorprozessualen Bemühungen und ein allfälliges Vermittlungsverfahren ein.

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