145.53
CH-AR
Art. 14 Verordnung über den Anwaltstarif - b) Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaftssachen
II. Honorare
Art. 14 Verordnung über den Anwaltstarif · b) Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaftssachen
1. In Ehe- und Verwandtschaftssachen und im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes beträgt das Honorar pauschal Fr. 1 200.- bis Fr. 6 500.-.
2. Für vorsorgliche Massnahmen kann ein Zuschlag von 10 bis 40 Prozent erhoben werden.
3. Die Pauschale schliesst die vorprozessualen Bemühungen und ein allfälliges Vermittlungsverfahren ein.