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145.52 CH-AR

Art. 8a Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (Anwaltsgesetz) - Rechtsmittel

II. Behörden
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Art. 8a Anwaltsgesetz · Rechtsmittel

1. Entscheide der Aufsichtskommission können mit Beschwerde beim Obergericht angefochten werden.

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