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145.52 CH-AR

Art. 17 Gesetz über die Ausübung des Anwaltsberufes (Anwaltsgesetz) - Publikation der Löschung

IV. Anwaltsregister
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Art. 17 Anwaltsgesetz · Publikation der Löschung

1. Die Löschung im Anwaltsregister sowie die Löschung in der öffentlichen Liste werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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