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145.312 CH-AR

Art. 1 Beschluss über die Zahl der nebenamtlichen Richter am Obergericht

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Art. 1 Beschluss über die Zahl der nebenamtlichen Richter am Obergericht

1. Die Zahl der nebenamtlichen Richter am Obergericht wird auf 17 Sitze festgelegt.

Kanton Appenzell Ausserrhoden 145.312

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