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145.31 CH-AR

Art. 98 Justizgesetz - c) Rechtsmittel

8. Kapitel: Opferhilfe
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Art. 98 Justizgesetz · c) Rechtsmittel

1. Entscheide des zuständigen Departementes können innert 30 Tagen an das Obergericht weitergezogen werden.

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