Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
145.31 CH-AR

Art. 15 Justizgesetz - Strafrechtspflege a) Aufgaben

2. Kapitel: Behörden - 2. Abschnitt: Gerichte - I. Kantonsgericht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Justizgesetz · Strafrechtspflege a) Aufgaben

1. Das Kantonsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Strafsachen, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters oder der Einzelrichterin.

← Art. 14 Justizgesetz 1. Kapitel: Zweck und Geltungsbereich Art. 16 Justizgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →