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143.1 VRPG CH-AR

Art. 61 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) - Zuständigkeit

4. Abschnitt: Vollstreckung
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Art. 61 VRPG · Zuständigkeit

1. Die Vollstreckung einer Verfügung obliegt in der Regel der ersten Instanz.

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