Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.22 PKG CH-AR

Art. 1 Gesetz über die Pensionskasse AR (PKG) - Name, Rechtsform und Sitz

I. Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 PKG · Name, Rechtsform und Sitz

1. Unter dem Namen Pensionskasse AR besteht im Sinne von Art. 108 KV eine nach versicherungstechnischen Grundsätzen geführte öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Sitz ist in Herisau.

Gesetz über die Pensionskasse AR (PKG) - Name, Rechtsform und Sitz Art. 2 PKG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →