142.212
PGV
CH-AR
Art. 8 Personalverordnung (PGV) - Vorgesetzte Stelle
III. Zuständigkeiten
Art. 8 PGV · Vorgesetzte Stelle
1. Die vorgesetzte Stelle ist in ihrem Bereich verantwortlich für
a) die Durchführung der Mitarbeitendengespräche/Vorgesetztenbeurteilung;
b) die Durchführung des Beurteilungsgesprächs nach Art. 7 der Besoldungsverordnung[2];
c) die Überwachung der Arbeitszeiterfassung;
d) die Ferien- und Absenzenkontrolle und
e) die Überstundenkontrolle.