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142.211 BVO CH-AR

Art. 24 Besoldungsverordnung (BVO) - Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
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Art. 24 BVO · Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen

1. Die Lohnbestimmung für Lehrende nach Art. 18 Abs. 2 und 3 wird erstmals für die Löhne, die ab dem 1. August 2010 gelten, angewendet. In der Zwischenzeit werden die Löhne gemäss Anhang 3 als integrierter Bestandteil dieser Verordnung bestimmt. Die Lohntabelle wird bei generellen Lohnanpassungen entsprechend nachgeführt.

2. Die Löhne 2009 werden bei der Überführung ins neue Besoldungssystem gemäss Anhang 1 auf den 1. August 2010 garantiert.

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