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142.211.3 CH-AR

Art. 9 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Strukturiertes Beurteilungsgespräch zur Laufbahnqualifikation

II. Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation
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Art. 9 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Strukturiertes Beurteilungsgespräch zur Laufbahnqualifikation

1. Am Ende des Laufbahnqualifikationsverfahrens wird ein strukturiertes Beurteilungsgespräch durchgeführt.

2. Grundlagen sind die Instrumente der Laufbahnqualifikation nach Art. 8; Gegenstand die Ergebnisse des Verfahrens (insbesondere die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens) sowie allfällige Massnahmen.

3. Am Gespräch nehmen das beurteilende Mitglied der Schulleitung und die oder der Lehrende teil. Auf Antrag einer der vorgenannten Personen werden allfällige weitere am Qualifikationsverfahren Beteiligte in das Gespräch einbezogen.

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