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142.211.3 CH-AR

Art. 7 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Zeitpunkt und Dauer der Laufbahnqualifikation

II. Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation
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Art. 7 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Zeitpunkt und Dauer der Laufbahnqualifikation

1. Das Laufbahnqualifikationsverfahren wird in der Regel im Februar eingeleitet und bis Ende September abgeschlossen.

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