142.211.3
CH-AR
Art. 7 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Zeitpunkt und Dauer der Laufbahnqualifikation
II. Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation
Art. 7 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Zeitpunkt und Dauer der Laufbahnqualifikation
1. Das Laufbahnqualifikationsverfahren wird in der Regel im Februar eingeleitet und bis Ende September abgeschlossen.