142.211.3
CH-AR
Art. 4 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Mitarbeitendengespräch
II. Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation
Art. 4 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Mitarbeitendengespräch
1. Unter dem Vorbehalt von Art. 5 absolvieren Lehrende in jedem Kalenderjahr mindestens ein Mitarbeitendengespräch.