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142.211.3 CH-AR

Art. 4 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Mitarbeitendengespräch

II. Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation
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Art. 4 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Mitarbeitendengespräch

1. Unter dem Vorbehalt von Art. 5 absolvieren Lehrende in jedem Kalenderjahr mindestens ein Mitarbeitendengespräch.

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