142.211.3
CH-AR
Art. 3 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Zuständigkeit
II. Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation
Art. 3 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Zuständigkeit
1. Für die Durchführung von Mitarbeitendengespräch und Laufbahnqualifikation ist die Schulleitung verantwortlich.
2. Die Rektorin oder der Rektor führt diese selber durch oder beauftragt eine erfahrene und geeignete Person, in der Regel ein Schulleitungsmitglied.