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142.211.3 CH-AR

Art. 2 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Zweck

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Zweck

1. Diese Weisungen dienen der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Schulqualität.

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