142.211.3
CH-AR
Art. 2 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Zweck
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Zweck
1. Diese Weisungen dienen der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Schulqualität.