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142.211.3 CH-AR

Art. 1 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen - Gegenstand und Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Diese Weisungen regeln die besoldungsrelevanten Laufbahnentscheide sowie die weiteren Kriterien für die individuelle Lohnbestimmung der Lehrenden an den kantonalen Schulen.

2. Für Lehrende an Volksschulabteilungen der kantonalen Schulen gelten diese Weisungen sinngemäss.

3. Sie gelten nicht für Schulleitungsmitglieder sowie für Mitarbeitende des Zentrums für pädagogisch-therapeutische Dienste.

Gegenstand und Geltungsbereich Art. 2 Weisungen über die Kriterien zur individuellen Lohnbestimmung für Lehrende an kantonalen Schulen →

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