142.211.2
CH-AR
Art. 1a Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen - Klassenlehrerfunktion
Art. 1a Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen · Klassenlehrerfunktion
1. Lehrenden mit Klassenlehrerfunktion in den ersten zwei Jahren der Fachmittelschule, der Berufsfachschule Wirtschaft und des Gymnasiums wird eine Lektion an das Pensum angerechnet.
2. Lehrenden mit Klassenlehrerfunktion in der beruflichen Grundbildung, im Brückenangebot, in den letzten zwei Jahren des Gymnasiums und im dritten Jahr der Fachmittelschule und der Berufsfachschule Wirtschaft wird ein Drittel einer Lektion an das Pensum angerechnet.