142.211.2
CH-AR
Art. 1 Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen - Entschädigungen
Art. 1 Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen · Entschädigungen
1. Kantonale Lehrende erhalten für Aufgaben und Verantwortungen, die über den Berufsauftrag hinausgehen, folgende Entschädigungen
a) Fachvorstand am Berufsbildungszentrum Herisau: Nach Massgabe der zeitlichen Belastung und des Umfangs der Verantwortung beträgt die Pauschale für den Fachvorstand Fr. 1 200.- bis 4 800.- pro Jahr, ausbezahlt in zwölf Monatsraten.
b) Betreuung von Maturaarbeiten
1. Einzelarbeit Fr. 775.-;
2. Gruppenarbeit (zwei Personen) Fr. 1 025.-, zusätzlich Fr. 250.- pro weitere Person.