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142.211.2 CH-AR

Art. 1 Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen - Entschädigungen

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Art. 1 Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen · Entschädigungen

1. Kantonale Lehrende erhalten für Aufgaben und Verantwortungen, die über den Berufsauftrag hinausgehen, folgende Entschädigungen

a) Fachvorstand am Berufsbildungszentrum Herisau: Nach Massgabe der zeitlichen Belastung und des Umfangs der Verantwortung beträgt die Pauschale für den Fachvorstand Fr. 1 200.- bis 4 800.- pro Jahr, ausbezahlt in zwölf Monatsraten.

b) Betreuung von Maturaarbeiten

1. Einzelarbeit Fr. 775.-;

2. Gruppenarbeit (zwei Personen) Fr. 1 025.-, zusätzlich Fr. 250.- pro weitere Person.

Entschädigungen Art. 1a Weisungen über die Entschädigung von Stellvertretungen und besonderen Aufgaben an kantonalen Schulen →

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