Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.211.1 REIS CH-AR

Art. 8a Reglement über die Entschädigung von Inkonvenienzen, Spesen, Pikettdienst und ausserordentliche Arbeitszeit (REIS) - Entschädigung von Mietkosten für das Parkieren auf Staatsarealen

III. Spesen
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Art. 8a REIS · Entschädigung von Mietkosten für das Parkieren auf Staatsarealen

1. Für das Parkieren auf Staatsarealen werden die Mietkosten mit einer pauschalen Entschädigung von Fr. 20.- pro Monat anteilmässig abgegolten, wenn das private Fahrzeug aufgrund von Schicht-, Pikett- oder Winterdienst oder durchschnittlich mindestens an drei Arbeitstagen pro Woche für Dienstfahrten eingesetzt werden muss.

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