142.211.1
REIS
CH-AR
Art. 8a Reglement über die Entschädigung von Inkonvenienzen, Spesen, Pikettdienst und ausserordentliche Arbeitszeit (REIS) - Entschädigung von Mietkosten für das Parkieren auf Staatsarealen
III. Spesen
Art. 8a REIS · Entschädigung von Mietkosten für das Parkieren auf Staatsarealen
1. Für das Parkieren auf Staatsarealen werden die Mietkosten mit einer pauschalen Entschädigung von Fr. 20.- pro Monat anteilmässig abgegolten, wenn das private Fahrzeug aufgrund von Schicht-, Pikett- oder Winterdienst oder durchschnittlich mindestens an drei Arbeitstagen pro Woche für Dienstfahrten eingesetzt werden muss.