Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.211.1 REIS CH-AR

Art. 4 Reglement über die Entschädigung von Inkonvenienzen, Spesen, Pikettdienst und ausserordentliche Arbeitszeit (REIS) - Zusätzliche Dienste

II. Abgeltungen
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Art. 4 REIS · Zusätzliche Dienste

1. Für zusätzliche Dienste werden folgende Zulagen ausgerichtet

1. Hauswarte und technisches Personal: 20.-/Woche

2. Personal Winterdienst: 85.-/Woche

3. Leitung Winterdienst: 400.-/Woche

4. Staatsanwaltschaft Pikettdienst: 25.-/24 Std

5. * Präsenzdienst Strafanstalt Gmünden: 25.-/24 Std

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