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142.21 PG CH-AR

Art. 54b Personalgesetz (PG) - Adoptionsurlaub

3. Abschnitt: Rechte der Angestellten - V. Ferien, Feiertage, Freitage und Urlaub
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Art. 54b PG · Adoptionsurlaub

1. Angestellte, welche ein weniger als vier Jahre altes Kind zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von 10 Arbeitstagen. Dieser ist innerhalb eines Jahres seit der Aufnahme des Kindes zu beziehen.

2. Kein Anspruch entsteht bei einer Stiefkindadoption nach Art. 264c ZGB.

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