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142.21 PG CH-AR

Art. 3 Personalgesetz (PG) - Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen - II. Anwendbares Recht
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Art. 3 PG · Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis

1. Die Arbeitsverhältnisse sind öffentlich-rechtlich. Sie richten sich nach diesem Gesetz, dessen Ausführungsvorschriften, den allenfalls vereinbarten Gesamtarbeitsverträgen sowie dem übergeordneten Bundesrecht.

2. Soweit dieses Gesetz und dessen Ausführungsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechts sinngemäss.

3. Der Regierungsrat regelt die Arbeitsverhältnisse der Auszubildenden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

OG O4V 21 32 · ar (Art. 3 Abs. 2 PG)
Former Employee Vacation and Overtime Pay Denial Appeal
sbestimmungen nichts Abwei- chendes bestimmen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechts sinn- gemäss (Art. 3 Abs. 2 PG). Nach Art. 50 Abs. 1 PG wird der Zeitpunkt des Ferienbezugs von der vorgesetzten Stelle unter Berücksichtigung der betriebli
OG O4V 21 12 · ar (Art. 3 Abs. 2 PG)
Employee Benefits Dispute Over Social Plan Waiver and Early Departure
en nichts Abweichendes bestimmen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR, SR 220) sinngemäss (Art. 3 Abs. 2 PG). 3. Beim Obergericht können mit Beschwerde in Verwaltungssachen grundsätzlich nur Rechts- verletzungen (inbegriffen Erm
OG O4V 21 1 · ar (Art. 3 Abs. 2 PG)
Hospital Association v. Employee Regarding Summary Dismissal and Compensation Calculation
gelegt - nicht belegen kann. Der Vorinstanz steht bei der Bemessung der Entschädigungshöhe ein weites Ermessen zu (vgl. dazu Art. 3 Abs. 2 PG i.V.m. Art. 336 Abs. 2 OR), bei deren Überprüfung die Kognition des Obergerichts entsprechend beschränkt ist. Dabei gil
OG O4V 20 34 · ar (Art. 3 Abs. 2 PG)
Unlawful Termination Due to Failure to Substantiate Incapacity and Lack of Due Process
Antrag geäussert haben und den Behörden bei der Bemessung der Entschädigungshöhe ein weites Ermessen zusteht (vgl. dazu Art. 3 Abs. 2 PG i.V.m. Art. 336 Abs. 2 OR), kann das Obergericht die Entschädigung nicht als erste Instanz festlegen. Daher wird die Sache z
OG O4V 19 13 · ar (Art. 3 Abs. 1 PG)
Appellate Court Upholds Validity of Retired Clerk's Temporary Reappointment in Prior Proceeding
che Arbeitsver- hältnis des Gerichtspersonals entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Arbeits- vertrages (Art. 15 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 PG), kann befristet oder unbefristet sein (Art. 17