Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.21 PG CH-AR

Art. 27 Personalgesetz (PG) - Formelles

2. Abschnitt: Beginn, Beendigung und Änderung des Arbeitsverhältnisses - III. Kündigung - im Besonderen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (77 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27 PG · Formelles

1. Beabsichtigt die Anstellungsbehörde die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist das Personalamt beizuziehen.

2. Der oder dem Angestellten ist das rechtliche Gehör zu gewähren. Ist ein sofortiger Entscheid im öffentlichen Interesse notwendig, muss die Anhörung so bald als möglich nachgeholt werden.

3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt in Form einer Verfügung.

← Art. 26 PG Personalgesetz (PG) - Zweck Art. 28 PG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

OG O4V 21 12 · ar (Art. 27 Abs. 3 PG)
Employee Benefits Dispute Over Social Plan Waiver and Early Departure
ch konkludentes Handeln der Beschwerdeführerin gegenüber dem Beschwerdegegner erfolgt. Dass die Kündigung entgegen der in Art. 27 Abs. 3 PG enthaltenen Formvorschrift nicht schriftlich erfolgt sei, vermöge an deren Gültigkeit nichts zu ändern. Aus den Gesetzes-
OG O4V 21 1 · ar (Art. 27 Abs. 2 PG)
Hospital Association v. Employee Regarding Summary Dismissal and Compensation Calculation
ichtet werden. Seite 6 4. Gemäss Art. 27 Abs. 2 PG ist vor einer Kündigung der oder dem Angestellten das rechtliche Gehör zu gewähren. Ist ein sofortiger Entscheid im öffentli
OG O4V 20 34 ARGVP 2 · ar (Art. 27 Abs. 2 PG)
Unlawful Termination Based on Illness Without Medical Evidence and Failure to Offer Alternative Employment
eführer wegen Krankheit gekündigt wurde und ihm (alleine) zu diesem Kündigungsgrund mit Schreiben vom 8. Januar 2019 im Sinne von Art. 27 Abs. 2 PG das rechtliche Gehör gewährt wurde. Im Schreiben vom 21. Januar 2019 hat der Beschwerdeführer dazu ausge- führt, dass die Nachric
OG O4V 20 34 · ar (Art. 27 Abs. 2 PG)
Unlawful Termination Due to Failure to Substantiate Incapacity and Lack of Due Process
it gekündigt wurde und ihm (alleine) zu diesem Kündigungsgrund mit Schreiben vom 8. Januar 2019 (act. 7.14/20) im Sinne von Art. 27 Abs. 2 PG das rechtliche Gehör gewährt wurde. Im Schreiben