142.21
PG
CH-AR
Art. 15 Personalgesetz (PG) - Entstehung des Arbeitsverhältnisses
2. Abschnitt: Beginn, Beendigung und Änderung des Arbeitsverhältnisses - I. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Art. 15 PG · Entstehung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages.