141.21
CH-AR
Art. 7 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates - Visa
D. Abrechnung und Auszahlung
Art. 7 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates · Visa
1. Die Abrechnungen für Zulagen, Taggelder und Spesen sind mit einem Erstvisum eines Ratsmitglieds und mit einem Zweitvisum gemäss Organisationsreglement der Kantonskanzlei zu versehen.