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141.21 CH-AR

Art. 7 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates - Visa

D. Abrechnung und Auszahlung
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Art. 7 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates · Visa

1. Die Abrechnungen für Zulagen, Taggelder und Spesen sind mit einem Erstvisum eines Ratsmitglieds und mit einem Zweitvisum gemäss Organisationsreglement der Kantonskanzlei zu versehen.

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