141.21
CH-AR
Art. 6 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates - Abrechnung bei Sitzungen und Veranstaltungen des Rates
C. Spesen (Art. 37 ff. GO KR)
Art. 6 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates · Abrechnung bei Sitzungen und Veranstaltungen des Rates
1. Der Parlamentsdienst erhebt die Aufwendungen für die Anreise zu einer Ratssitzung, einer Informations- oder Weiterbildungsveranstaltung mittels Umfrage unter den teilnehmenden Ratsmitgliedern.