Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.21 CH-AR

Art. 6 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates - Abrechnung bei Sitzungen und Veranstaltungen des Rates

C. Spesen (Art. 37 ff. GO KR)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates · Abrechnung bei Sitzungen und Veranstaltungen des Rates

1. Der Parlamentsdienst erhebt die Aufwendungen für die Anreise zu einer Ratssitzung, einer Informations- oder Weiterbildungsveranstaltung mittels Umfrage unter den teilnehmenden Ratsmitgliedern.

← Art. 5 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates Abgegoltene Tätigkeiten Art. 7 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →