141.21
CH-AR
Art. 3 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates - Abgegoltene Tätigkeiten
B. Taggelder (Art. 35 GO KR)
Art. 3 Weisung über Entschädigungen für Mitglieder und Fraktionen des Kantonsrates · Abgegoltene Tätigkeiten
1. Mit den Taggeldern werden abgegolten
a) Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, insb. Studium der Sitzungsunterlagen;
b) Teilnahme an den Sitzungen;
c) Aufwendungen für die Infrastruktur zur Ausübung der Ämter, wie Netzanschlüsse oder Geräte (Telefon, Smartphones, Tablets, PC, Notebooks, Drucker etc.).