Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GOKRGOCR CH-AR

Art. 76 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Behandlung einer parlamentarischen Initiative

D. Beratungsgegenstände - 3. Parlamentarische Vorstösse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 76 GO KR · Behandlung einer parlamentarischen Initiative

1. Die zuständige Kommission führt ein Vernehmlassungsverfahren durch, soweit ein solches angezeigt ist. Die Vorschriften des Regierungsrates über das Vernehmlassungsverfahren gelten sinngemäss.

2. Mit der Antragstellung an den Kantonsrat überweist die zuständige Kommission den Antrag dem Regierungsrat zur Stellungnahme.

← Art. 75 GO KR Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Zusammensetzung Art. 77 GO KR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →