141.2
GOKRGOCR
CH-AR
Art. 62 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) - Behandlung von Anträgen a) Übersicht
C. Verfahren des Kantonsrates - 4. Abstimmungen
Art. 62 GO KR · Behandlung von Anträgen a) Übersicht
1. Vor der Abstimmung gibt die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident eine kurze Übersicht über die gestellten Anträge und legt dem Rat einen Vorschlag über die Reihenfolge der Abstimmungen vor.
2. Allfällige Einwendungen werden sofort durch den Rat bereinigt.